Universitäten und Forschungsinstitute in Produktion, Lernen und Forschung, kontinuierlich durchführen technologische Innovation und Produktionsverbesserung, und kombinieren die Bedürfnisse vieler Unternehmen der Metallpräzisionsteile Herstellung von Innovationen Design-Ideen, fortschrittliche Fertigungstechnologie, F & E und Produktion zu übernehmen: Servo CNC Hochpräzisions-Nivelliermaschine, hydraulische Hochpräzisions-Nivelliermaschine, vier (sechs) Schwerlast-Nivelliermaschine, automatischer Be- und Entlademanipulator, Roboter, Laser-Nivellierdetektor, Hochpräzises Abwickeln, Nivellieren, Stanzen und Scheren
Andere Abschreibung
1.Garantiezeitraum: Der Lieferant garantiert, dass die oben genannten Produkte an den Demander geliefert werden, sind brandneue Produkte der ursprünglichen Fabrik; und für die oben genannten Produkte, die Garantiezeit beträgt ein Jahr; Während der Garantiezeit ist der Lieferant für kostenlose Wartung oder Ersatz verantwortlich, wenn bei normalem Gebrauch mechanische Fehler, natürliche Schäden und andere Bedingungen der Produkte des Lieferanten nicht menschlich sind; Im Falle eines Fehlers aufgrund einer unsachgemäßen Gewährleistung und höherer Gewalt, wird der Demander die Kosten nach Bedarf in Rechnung stellen;
2.Payment Methode: 40% Vorauszahlung, 60% Restzahlung nach der Annahme des Lieferanten und vor dem Versand;
3.Lieferort: Der Lieferort ist der Sitz des Unternehmens des Demander oder der vom Demander benannte Ort (Inland).
4.Transport und Versicherung: Vor dem Eintreffen der Ware in das Unternehmen des Demandanten trägt der Lieferant die Gefahr des Verlustes und Verlustes der Ware; nach der Übergabe an das Unternehmen des Demandanten trägt der Demandeur alle Risiken. Die Transportkosten vom Lieferanten zum Demander trägt der Lieferant.
5.Lieferzeit: 7 Tage nach Erhalt der Vorauszahlung;
6.Verpackungsanforderungen: Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte nach der Verpackungsmethode der oben genannten Produkte zu verpacken, wenn sie das Werk verlassen, oder sicherzustellen, dass die Produkte nicht beschädigt werden; bei der Übernahme der Auftragsausrüstung hat Partei A die Außenverpackung der Auftragsausrüstung zu überprüfen. Ist die Außenverpackung der Vertragsausrüstung beschädigt oder ist die Ausrüstung schwer beschädigt, so hat Partei A den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen oder abzulehnen.
7. Abnahmekriterien: 7,1-die Abnahme erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Qualitäts- oder Unternehmensproduktionsstandards. Im Falle eines Widerspruchs ist dem Lieferanten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte eine schriftliche Mitteilung vorzulegen. Wird innerhalb der Frist kein schriftlicher Widerspruch erhoben, so gilt er als Verzugsannahme;
7,2- Wenn die Abnahme aufgrund der Faktoren des Lieferanten nicht abgeschlossen werden kann, gilt der Demander innerhalb eines Monats nach Abschluss der Installation und Inbetriebnahme der Anlage als in Verzug genommen.
7,3- Abnahme: Nachdem die Ausrüstung im Werk des Lieferanten montiert und getestet wurde, benachrichtigen Sie den Demander, um zur Abnahme mit Proben am Standort einzutreffen, und liefern Sie die Ausrüstung nach Bestehen der Vorabnahme an das Werk des Demander. Nach der Installation und Inbetriebnahme im Werk des Käufers, den Käufer über die Abnahme zu informieren, und beide Parteien unterzeichnen die Abnahmebescheinigung.
8. Änderung und Änderung des Vertrags: Wenn bei der Ausführung dieses Vertrags Angelegenheiten nicht abgedeckt sind oder geändert oder geändert werden müssen, verhandeln und unterzeichnen der Lieferant und der Demander einen diesem Vertrag beigefügten Zusatzvertrag. Alle ergänzenden Bestimmungen haben die gleiche Rechtswirkung wie der Vertrag.
9. Eigentumsvorbehalt: Der Lieferant hat das Eigentum an den Produkten, für die der Vormandant nicht die volle Zahlung geleistet hat. Sobald die Zahlung beglichen ist, ist das Eigentum an den Produkten Eigentum des Demander;
10. Haftung bei Vertragsbruch: Im Falle von Streitigkeiten aus der Erfüllung dieses Vertrages müssen der Lieferant und der Lieferant diese durch Verhandlungen beilegen. Wenn die Verhandlung nicht beigelegt werden kann, unterliegt sie der Gerichtsbarkeit des Volksgerichts an dem Ort, an dem sich der Lieferant befindet und durch Rechtsstreitigkeiten beigelegt wird;
11. Diese Vereinbarung wird in doppelter Ausführung getroffen, wobei Partei A und Partei B jeweils eine Vereinbarung halten. Sie tritt nach der Versiegelung und Unterzeichnung in Kraft.
12. Faxe und Fotokopien haben die gleiche Rechtswirkung.
13. Installation: Wenn die Ausrüstung am Standort des Demander eintrifft, ist der Demander für das Entladen und Positionieren der Werkzeugmaschine verantwortlich, und der Lieferant sendet Personal zur Unterstützung; Der Lieferant ist für die Installation der Ausrüstung verantwortlich, und der Demander stellt den entsprechenden Strom und die Betreiber für die Installation und Inbetriebnahme zur Verfügung.