Die für die Herstellung des Geschmacks verwendeten Aromakomponenten sollten für Pfirsich, Mango, Passionsblume und andere essbare Aromen die maximal zulässige Verwendung und die maximal zulässige Restmenge in GB 2760 nicht überschreiten
Verwendet
Da es dem Produkt ein kühles und frisches Gefühl geben kann, wird es in Lebensmitteln, Getränken, Süßigkeiten, Kosmetika, Tabakprodukten, Medizin und so weiter.
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Qualitätskontrolle: Wir haben fortschrittliche Präzisionsinstrumente und -Ausrüstung, so dass wir unabhängig Produktgehalt, Pestizidrückstände, physikalische und chemische Eigenschaften, Mikroorganismen, Schwermetalle und andere Qualitätsindikatoren kontrollieren können. Unser Ziel ist Null Beschwerden.
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